Kanzlei

Individual­verteidigung
und straf­rechtliche
Unternehmens­beratung

Historie

Die Kanzlei Schneider|Schultehinrichs ging aus einer größeren Kanzlei in Koblenz hervor, die bereits seit den 1980er Jahren einen wesent­lichen Schwer­punkt im Straf­recht hatte.

Im Jahr 1993 wurde der Standort Frankfurt am Main eröffnet und diente der weiteren Spezialisierung auf den sich zunehmend aus­weiten­den Bereich des Wirtschafts- und Steuer­strafrechts.

Kompetenzen

Im Zentrum der anwaltlichen Tätigkeit steht die Spezialisierung auf das Strafrecht, insbesondere auf das Wirtschafts­straf­recht in allen Facetten. Hierzu gehören neben dem „klassischen“ Wirtschafts­straf­recht (Betrug, Untreue, Korruptions­delikte, Delikte des Bank- und Kapital­markt­rechts usw.) das Steuer­straf­recht, Produkt­straf­recht, Medizin­straf­recht, Umwelt­straf­recht, Arbeits­straf­recht, die straf­recht­liche Bearbeitung größerer Betriebs­unfälle, die Betreuung internationaler Straf­verfahren sowie die straf­rechtliche Präventiv­beratung (Compliance) und due diligence. Diese Fokussierung auf das Straf­recht und jahrzehnte­lange Erfahrungen im Rahmen von Individual­verteidigungen und straf­rechtlicher Unternehmens­beratung gewährleisten eine optimale Bearbeitung der Mandate. Enge Verbindungen zu Fach­leuten außerhalb des Straf­rechts und die Kooperation mit ausländischen Kollegen ermöglichen in den von der Kanzlei betreuten Bereichen eine effektive Bearbeitung auch bei fach­übergreifenden oder ausländischen Rechts­gebieten.

So war die Kanzlei zum Beispiel im Steuer­straf­verfahren Graf tätig, arbeitete an maß­geblicher Stelle im Philipp-Holzmann-Komplex, hat im Zusammen­hang mit dem Tank­lastzug­unglück von Herborn und im Prozess Flughafen­brand Düsseldorf verteidigt und war im Lipobay-Verfahren der Bayer AG engagiert.

Partner der Kanzlei verteidigten in den Verfahrens­komplexen „Lustreisen“ von Verantwortlichen in Energie­versorgungs­unternehmen, Übernahme Porsche/VW, Sparkasse Köln/Bonn/Oppenheim-Esch-Fonds, Einsturz des Kölner Stadt­archivs, „Nürburgring“, Emissions­zertifikate­handel und im „Wulff-Komplex“. Aktuell ist die Kanzlei in verschiedenen Verfahren des sogenannten „Dieselskandals“ sowie in mehreren Großverfahren bezüglich betrügerischer Cybertrading-Plattformen im Zusammenhang mit dem Handel binärer Optionen, insbesondere sogenannter CFDs, Forex und Kryptowährungen tätig.

Die Sozietät vertritt zahlreiche Personen in steuer­strafrecht­lichen Angelegenheiten. Hierzu gehören u.a. die Beratung bei Selbst­anzeigen und die Verteidigung von Betroffenen von „Banken-CDs“ aus Liechtenstein, Luxemburg, der Schweiz und Israel sowie bundesweit zahlreiche „Cum/ex-Verfahren“.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Medizin­strafrecht. Die Kanzlei betreut fort­laufend verschiedene Universitäts­klinken sowie Kranken­häuser und Ärzte.

International

Durch umfangreiche Individual­verteidigungen in nationalen Fällen mit Auslands­bezug, von ausländischen Mandanten sowie durch straf­rechtliche Unternehmens­beratung internationaler Firmen verfügt die Kanzlei über gefestigte internationale Beziehungen. Neben den USA und Europa (z.B. Schweiz, Italien, Griechen­land) sind aus­geprägte Kontakte zu Israel zu nennen.

International ist die Kanzlei in vielfältiger Weise in Rechts­hilfe­ver­fahren (Aus­lieferung und sonstige Rechts­hilfe), vor dem Europäischen Gerichts­hof für Menschen­rechte in Straßburg, innerhalb der EU und in bilateralen Straf­rechts­fällen mit Israel forensisch tätig. Die internationale Tätig­keit wird unter­stützt durch eine Kooperation mit Universitäts-Professor Dr. Otto Lagodny, der eine Professur für internationales Straf- und Straf­ver­fahrens­recht sowie Straf­rechts­ver­gleichung an der Universität Salzburg innehat.

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