Kanzlei
Individualverteidigung
und strafrechtliche
Unternehmensberatung
Historie
Die Kanzlei Schneider|Schultehinrichs ging aus einer größeren Kanzlei in Koblenz hervor, die bereits seit den 1980er Jahren einen wesentlichen Schwerpunkt im Strafrecht hatte.
Im Jahr 1993 wurde der Standort Frankfurt am Main eröffnet und diente der weiteren Spezialisierung auf den sich zunehmend ausweitenden Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Kompetenzen
Im Zentrum der anwaltlichen Tätigkeit steht die Spezialisierung auf das Strafrecht, insbesondere auf das Wirtschaftsstrafrecht in allen Facetten. Hierzu gehören neben dem „klassischen“ Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Korruptionsdelikte, Delikte des Bank- und Kapitalmarktrechts usw.) das Steuerstrafrecht, Produktstrafrecht, Medizinstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, die strafrechtliche Bearbeitung größerer Betriebsunfälle, die Betreuung internationaler Strafverfahren sowie die strafrechtliche Präventivberatung (Compliance) und due diligence. Diese Fokussierung auf das Strafrecht und jahrzehntelange Erfahrungen im Rahmen von Individualverteidigungen und strafrechtlicher Unternehmensberatung gewährleisten eine optimale Bearbeitung der Mandate. Enge Verbindungen zu Fachleuten außerhalb des Strafrechts und die Kooperation mit ausländischen Kollegen ermöglichen in den von der Kanzlei betreuten Bereichen eine effektive Bearbeitung auch bei fachübergreifenden oder ausländischen Rechtsgebieten.
So war die Kanzlei zum Beispiel im Steuerstrafverfahren Graf tätig, arbeitete an maßgeblicher Stelle im Philipp-Holzmann-Komplex, hat im Zusammenhang mit dem Tanklastzugunglück von Herborn und im Prozess Flughafenbrand Düsseldorf verteidigt und war im Lipobay-Verfahren der Bayer AG engagiert.
Partner der Kanzlei verteidigten in den Verfahrenskomplexen „Lustreisen“ von Verantwortlichen in Energieversorgungsunternehmen, Übernahme Porsche/VW, Sparkasse Köln/Bonn/Oppenheim-Esch-Fonds, Einsturz des Kölner Stadtarchivs, „Nürburgring“, Emissionszertifikatehandel und im „Wulff-Komplex“. Aktuell ist die Kanzlei in verschiedenen Verfahren des sogenannten „Dieselskandals“ sowie in mehreren Großverfahren bezüglich betrügerischer Cybertrading-Plattformen im Zusammenhang mit dem Handel binärer Optionen, insbesondere sogenannter CFDs, Forex und Kryptowährungen tätig.
Die Sozietät vertritt zahlreiche Personen in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören u.a. die Beratung bei Selbstanzeigen und die Verteidigung von Betroffenen von „Banken-CDs“ aus Liechtenstein, Luxemburg, der Schweiz und Israel sowie bundesweit zahlreiche „Cum/ex-Verfahren“.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Medizinstrafrecht. Die Kanzlei betreut fortlaufend verschiedene Universitätsklinken sowie Krankenhäuser und Ärzte.
International
Durch umfangreiche Individualverteidigungen in nationalen Fällen mit Auslandsbezug, von ausländischen Mandanten sowie durch strafrechtliche Unternehmensberatung internationaler Firmen verfügt die Kanzlei über gefestigte internationale Beziehungen. Neben den USA und Europa (z.B. Schweiz, Italien, Griechenland) sind ausgeprägte Kontakte zu Israel zu nennen.
International ist die Kanzlei in vielfältiger Weise in Rechtshilfeverfahren (Auslieferung und sonstige Rechtshilfe), vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, innerhalb der EU und in bilateralen Strafrechtsfällen mit Israel forensisch tätig. Die internationale Tätigkeit wird unterstützt durch eine Kooperation mit Universitäts-Professor Dr. Otto Lagodny, der eine Professur für internationales Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Strafrechtsvergleichung an der Universität Salzburg innehat.