Rechtsgebiete
Spezialisierung
im Strafrecht
Strafrecht
Das Strafrecht erfasst inzwischen alle Lebensbereiche, das Wirtschaftsleben ebenso wie das Alltagsleben der Bürger. Dabei bezieht sich das Strafrecht keineswegs nur auf den klassischen Bereich der Kriminalität, sondern kann z.B. schon bei einer umstrittenen wirtschaftlichen Entscheidung eines Geschäftsführers oder durch einen Moment der Unachtsamkeit eines Betriebsleiters mit teilweise empfindlichen Konsequenzen zum Tragen kommen, die auch über die eigentliche Sanktion hinausgehen können (z.B. Reputationsschäden für Unternehmen). Aspekte wie die zunehmende Verrechtlichung sowie die fortschreitende Internationalisierung bringen Unternehmen und deren Entscheidungsträger – aber auch Bürger z.B. im Bereich des Steuerrechts – immer mehr in die Gefahr, in Berührung mit dem Strafrecht zu gelangen.
Präventive Beratung gewinnt deshalb neben der klassischen Verteidigung an Bedeutung. Kompetenz in der strafrechtlichen Praxis erfordert daher eine entsprechende Spezialisierung. Enge Verbindungen zu Kollegen außerhalb des Strafrechts und Fachleuten außerjuristischer Disziplinen gewährleisten eine optimale Betreuung.
Unverkennbar ist in heutiger Zeit ein gesteigerter Verfolgungswille von Staatsanwaltschaften, Finanz- und anderen Ermittlungsbehörden in vielen Bereichen des Strafrechts und insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Hierzu kommt eine Verschärfung und Erweiterung bestehender Gesetze in Zeiten enger öffentlicher Kassen und einer angespannten Wirtschaft.
Die den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen, wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und nicht zuletzt Vermögensarreste und Haft, bedeuten für den Betroffenen oftmals einen Kampf um die wirtschaftliche und bürgerliche Existenz. Hier gilt es, unter Wahrung aller Persönlichkeits- und Verteidigungsrechte des Mandanten die Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung sicherzustellen. Dies ist nur durch Spezialisierung auf das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht, zu gewährleisten.
Tätigkeitsbereiche
„Klassisches“ Wirtschaftsstrafrecht
z.B. Betrug, Untreue, Korruptionsdelikte
Steuerstrafrecht
Straftaten im Bankenbereich und Wertpapierhandel
Medizinstrafrecht, insbesondere Arzt- und Arzneimittelstrafrecht, Abrechnungsbetrugsvorwürfe sowie Korruption im Gesundheitswesen
Arbeitsstrafrecht
z.B. Veruntreuung von Sozialabgaben
Verteidigung und Beratung im Zusammenhang mit Vermögensabschöpfungsmaßnahmen wie Arrest und Einziehung
Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Cybertrading-Plattformen zum Handel binärer Optionen (CFDs), Forex und Kryptowährungen
Internationales Strafrecht
z.B. Auslieferungsverfahren, internationale Rechtshilfe und Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Insolvenzstrafrecht
Ausgesuchte Bereiche des allgemeinen Strafrechts – z.B. Betriebsunfälle
Umweltstrafrecht
Kartell- und Wettbewerbsdelikte
Außenwirtschaftsstrafrecht
Strafrechtliche Compliance in Unternehmen
Strafrechtliche Produkthaftung
Revisionsstrafrecht