Rechtsgebiete

Spezialisierung
im Strafrecht

Strafrecht

Das Strafrecht erfasst inzwischen alle Lebens­bereiche, das Wirtschafts­leben ebenso wie das Alltags­leben der Bürger. Dabei bezieht sich das Straf­recht keineswegs nur auf den klassischen Bereich der Kriminalität, sondern kann z.B. schon bei einer umstrittenen wirtschaft­lichen Entscheidung eines Geschäfts­führers oder durch einen Moment der Un­achtsamkeit eines Betriebs­leiters mit teil­weise empfindlichen Konsequenzen zum Tragen kommen, die auch über die eigentliche Sanktion hinaus­gehen können (z.B. Reputations­schäden für Unternehmen). Aspekte wie die zunehmende Ver­rechtlichung sowie die fort­schreitende Internationali­sierung bringen Unternehmen und deren Entscheidungs­träger – aber auch Bürger z.B. im Bereich des Steuer­rechts – immer mehr in die Gefahr, in Berührung mit dem Straf­recht zu gelangen.

Präventive Beratung gewinnt deshalb neben der klassischen Verteidigung an Bedeutung. Kompetenz in der straf­rechtlichen Praxis erfordert daher eine ent­sprechende Spezialisierung. Enge Verbindungen zu Kollegen außerhalb des Straf­rechts und Fach­leuten außer­juristischer Disziplinen gewähr­leisten eine optimale Betreuung.

Unverkennbar ist in heutiger Zeit ein gesteigerter Verfolgungs­wille von Staats­anwalt­schaften, Finanz- und anderen Ermittlungs­behörden in vielen Bereichen des Straf­rechts und ins­besondere im Bereich des Wirtschafts­strafrechts. Hierzu kommt eine Verschärfung und Erweiterung bestehender Gesetze in Zeiten enger öffent­licher Kassen und einer angespannten Wirtschaft.

Die den Straf­verfolgungs­behörden zur Verfügung stehenden Zwangs­maßnahmen, wie Durchsuchungen, Beschlag­nahmen und nicht zuletzt Vermögens­arreste und Haft, bedeuten für den Betroffenen oftmals einen Kampf um die wirtschaftliche und bürgerliche Existenz. Hier gilt es, unter Wahrung aller Persönlichkeits- und Verteidigungs­rechte des Mandanten die Rechts­staatlichkeit eines Verfahrens vor dem Hintergrund der Unschulds­vermutung sicher­zustellen. Dies ist nur durch Spezialisierung auf das Strafrecht, ins­besondere das Wirtschafts­strafrecht, zu gewährleisten.

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