Portraits

Partner und
Kooperationspartner

Team

DR. FRIEDRICH SCHULTEHINRICHS

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

DR. THOMAS SCHNEIDER

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

PROF. DR. OTTO LAGODNY

Universitätsprofessor
Kooperationspartner

DR. BERND SCHNEIDER

Rechtsanwalt

Dr. Friedrich Schultehinrichs

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Friedrich Schultehinrichs, geboren 1965, studierte Rechts­wissen­schaften in Mainz. In seiner Zeit als wissenschaft­licher Mit­arbeiter am steuer­recht­lichen Lehr­stuhl der Uni­versität Mainz erfolgte die Promotion im Straf­recht. Die früh­zeitige Ausr­ichtung auf das Gebiet Straf­recht/Steuer­straf­recht führte bereits in der Referendar­zeit zu einer wissen­schaft­lichen Mit­arbeit in der Kanzlei Schneider|Schultehinrichs. Die Aus­bildung erfolgte zum Teil in den USA. Seit seiner Zulassung als Rechts­anwalt im Jahre 1994 ist er in der Frankfurter Kanzlei tätig, seit 1995 als Partner.

Seine Tätig­keit im Wirtschafts­straf­recht umfaßt sowohl die Individual­ver­teidigung als auch die Unternehmens­be­ratung. Einen Schwer­punkt bildet hier­bei die Be­gleitung in steuer­straf­recht­lichen Mandaten.

Dr. Friedrich Schultehinrichs ist Fach­anwalt für Steuer­recht sowie Fach­anwalt für Straf­recht.

Er ist ver­heiratet und hat 2 Kinder.

Dr. Thomas Schneider

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Thomas Schneider, geboren 1982, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Nach dem ersten Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl der Universität Mainz tätig, wo er 2009 mit einer Dissertation zu Fragen des Risikomanagements und der Compliance in Bankengruppen promovierte. Das zweite Staatsexamen legte Dr. Schneider 2010 in Mainz ab. Während Studium und Referendariat erfolgten mehrmonatige Ausbildungsaufenthalte bei international tätigen Wirtschaftskanzleien in Chicago, Birmingham (Alabama) und Frankfurt am Main. Dr. Schneider ist seit 2010 als Rechtsanwalt zugelassen und im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie im Revisionsrecht tätig.

Dr. Thomas Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.

Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

Prof. Dr. Otto Lagodny

Universitätsprofessor
Kooperationspartner

Die Kanzlei kooperiert eng zusammen mit Univ. Prof. Dr. Otto Lagodny (geb. 1958). Dieser studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und promovierte dort zum Auslieferungsrecht (1986). Er habilitierte in Freiburg zum Verhältnis Strafrecht und Grundrechte (1995). Über die Universität Dresden (1995 – 1999) kam er an die Universität Salzburg. Dort lehrt und forscht er seit 1999 insbesondere in allen Bereichen des internationalen Straf- und Strafverfahrensrechts.

Er ist Mitherausgeber eines inzwischen in 6. Auflage erschienenen und den gesamten deutschsprachigen Raum abdeckenden Kommentars zum Rechtshilferecht. Ein längerer Forschungsaufenthalt an der Hebrew University Jerusalem rundet seine Auslandserfahrungen ab, für die eine elfjährige Tätigkeit am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht die Grundlage bildete.

Dr. Bernd Schneider

Rechtsanwalt

Herr Dr. Bernd Schneider ist zum 30.04.2022 aus der Sozietät Schneider|Schultehinrichs Rechtsanwälte PartGmbB ausgeschieden. Er ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Rechtsanwalt Dr. Bernd Schneider
Karst Partner Rechtsanwälte mbB
Westallee 1
D-56112 Lahnstein

Tel. +49 (2621) 62 933-0
Fax. +49 (2621) 62 933-10

Email: info@karst.partners
https://karst.partners

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